Bearbeitung von Meldungen
(insbesondere nach dem Hinweisgeberschutz- und dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Der Eingang der Meldung wird
bestätigt.
Meldungen werden mit einer hohen
Priorität behandelt. Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig vom Umfang des
Verstoßes bzw. des gemeldeten Sachverhaltes. Die Bearbeitung kann einige Zeit
in Anspruch nehmen. Die Duravit AG ist jedoch bemüht, jede Meldung
schnellstmöglich zu bearbeiten.
Grundprinzipien zur Abgabe von
Hinweisen und Bearbeitung von Meldungen bei der Duravit AG:
Die Duravit AG und deren
Tochtergesellschaften (nachfolgend „Duravit“) tolerieren keinerlei
Korruption, Geldwäsche oder Verstöße gegen Wettbewerbsrecht. Des Weiteren
werden keinerlei Verstöße gegen anzuwendendes Recht von der Duravit toleriert.
Kommt es dennoch zu Verstößen innerhalb des Unternehmens oder innerhalb der
Lieferketten, wird konsequent reagiert. Wir verpflichten unsere Lieferanten unserem
Code of Conduct zur Einhaltung des geltenden Rechts. Als Unternehmen legen wir
großen Wert darauf, dass unsere Lieferanten und Geschäftspartner diese
Grundsätze respektieren und anwenden.
Hinweise können abgegeben werden
unter
E-Mail: | compliance@duravit.de |
Per Post: | Duravit AG Rechtsabteilung Werderstr. 36 78132 Hornberg Deutschland |
Verbot der Benachteiligung von
hinweisgebenden Personen (HinSchG)
Die Benachteiligung von
hinweisgebenden Personen ist grundsätzlich verboten und wird nicht geduldet.
Die Duravit verpflichtet sich, Hinweisgeber in Übereinstimmung mit dem jeweils
anwendbaren Recht bestmöglich zu schützen. Hierfür sind anonyme Meldungen
möglich, wenn diese geltendem Recht nicht entgegenstehen.
Verfahrensordnung Download (63kb) >